Schleswig-Holsteinisches FG: Kein Drittanfechtungsrecht eines GmbH-Gesellschafters
Das Schleswig-Holsteinischen FG hat entschieden, dass einem GmbH-Gesellschafter kein Drittanfechtungsrecht gegen einen gegen die GmbH ergangenen Feststellungsbescheid gem. §§ 27 Abs. 2, 28 Abs. 1 Satz 3 KStG zusteht.
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