Schleswig-Holsteinisches FG: Mobilheim als Gebäude auf fremden Grund und Boden
Das Schleswig-Holsteinischen FG hat entschieden, dass ein auf einer Mietparzelle auf einem Campingplatz stehendes Mobilheim bei einer festen Verankerung auf dem Grundstück und einer beabsichtigten Dauernutzung zu Ferienzwecken grunderwerbsteuerlich als Gebäude zu qualifizieren sein kann.
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