Schleswig-Holsteinisches FG: Umsatzsteuerliche Organschaft bei Mehrheitsgesellschafter ohne Stimmrechtsmehrheit
Eine finanzielle Eingliederung in das Unternehmen des Mehrheitsgesellschafters für eine umsatzsteuerliche Organschaft liegt auch dann vor, wenn der Mehrheitsgesellschafter nur über 50 % der Stimmrechte verfügt und in beiden Gesellschaften dieselbe Person als alleiniger Geschäftsführer tätig ist.
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