Schuldenbegleichung für erwachsenes Kind: keine außergewöhnliche Belastungen für zahlende Eltern (F
Das FG Rheinland-Pfalz hat zu der Frage Stellung genommen, ob die Zahlungen der Eltern für die Schulden ihrer Kinder als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig sind.
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