Schuldzinsenabzug: Ermittlung der Überentnahmen erfolgt für jeden Betrieb gesondert (FG)
Geht ein Steuerpflichtiger einer freiberuflichen und einer gewerblichen Tätigkeit nach, sind die Überentnahmen für jede Tätigkeit getrennt zu ermitteln. Eine zusammengefasste Ermittlung kommt nur in Betracht, wenn die Tätigkeiten unlösbar miteinander verflochten sind.
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