Schuldzinsenabzug: Finanzierungszusammenhang bei verspäteter Darlehensauszahlung (FG)
Schuldzinsen sind nicht als Werbungskosten abziehbar, wenn der Beteiligte die – durch den Erwerb einer Beteiligung ausgelöste – Überziehung des Kontos zunächst mit Eigenmitteln ausgleicht und ein Darlehen erst zur Auszahlung gelangt, wenn ein neuer Sollsaldo besteht.
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