Schuldzinsenabzug: Teil-Einspruchsentscheidung bei Unterentnahmen aus Jahren vor 1999 nicht sachdie
Sind Überentnahmen nach § 4 Abs. 4a EStG strittig, ist eine Teil-Einspruchsentscheidung nicht sachlich, wenn sich der Rechtsstreit durch Berücksichtigung der vor dem Jahr 1999 entstandenen Unterentnahmen erledigen würde.
Powered by Reisesuchmaschine
