Schwarzer Fonds: Frühere Pauschalbesteuerung verstößt gegen EU-Recht (BFH)
Die (frühere) pauschale Gewinnbesteuerung für Auslandsfonds (sog. schwarze Fonds) verstößt gegen die Kapitalverkehrsfreiheit und war deswegen sowohl für Fonds der anderen EU-Mitgliedstaaten als auch für Fonds aus sog. Drittstaaten nicht anwendbar.
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