Schwimmschule: Welche Umsätze unterliegen der Umsatzsteuer? (FG)
Die Umsätze einer privaten Schwimmschule aus Kursen im außerschulischen und freizeitbezogenen Bereich sind nach einem Urteil des FG Münster umsatzsteuerpflichtig. Nur der ergänzende Schulsport bleibt steuerfrei.
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