Selbst erbrachte Pflegeleistungen sind keine außergewöhnlichen Belastungen
Pflegende Angehörige können bestimmte mit der Pflege des Angehörigen in Verbindung stehende Kosten als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend machen. Nicht darunter fallen von dem Angehörigen selbst erbrachte Pflegeleistungen. Dies geht aus einem aktuellen Urteil des Finanzgerichts Münster (FG Münster, Urteil vom 15. April 2015, Az. 11 K 1276/13) hervor. Streitfrage: Welche Kosten für die Pflege […]
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