Selbständige Musiklehrer: Unterrichtsleistungen steuerfrei (BFH)
Wird einem selbständig tätigen Musiklehrer nach Bestandskraft des Umsatzsteuerbescheids eine Bescheinigung darüber erteilt, dass seine Unterrichtsleistungen auf einen Beruf ordnungsgemäß vorbereiten und deshalb steuerfrei sind (§ 4 Nr. 21 Buchst. b Doppelbuchst. bb UStG), kann der Umsatzsteuerbescheid nach § 175 Abs. 1 Nr. 1 AO geändert werden.
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