Selbstständige: Ermittlung des Nettoeinkommens bei Unterhaltspflicht
Unterhaltszahlungen können nur dann als außergewöhnliche Belastungen abgezogen werden, wenn sie in einem angemessenen Verhältnis zum Nettoeinkommen des Leistenden stehen. Bei der Ermittlung des Nettoeinkommens dürfen Investitionsabzugsbeträge nicht abgezogen werden, entschied der BFH. Zum Nettoeinkommen gehören im Wesentlichen alle steuerpflichtigen Einkünfte i.S.v. § 2 Abs. 1 EStG (also beispielsweise aus selbstständiger Tätigkeit, Gewerbebetrieb, nichtselbstständiger Tätigkeit, […]
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