SenFin Bremen: Erhöhung der Freigrenze bei Körperschafts- und Gewerbesteuer
Kleine Vereine sollen von bürokratischen und steuerrechtlichen Aufgaben entlastet werden. Der Senat in Bremen hat deshalb am 15.5..2018 eine Bundesratsinitiative beschlossen, mit der die Einnahmengrenze für die Befreiung von der Körperschafts- und der Gewerbesteuer von derzeit 35.000 EUR auf 45.000 EUR erhöht werden soll.
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