Serie: Schlussabrechnungen der Coronahilfen: Geänderte Rechtsprechung zu Überbrückungshilfen nach 30.6.2022
Das VG Hamburg hat seine Rechtsprechung geändert. Für Beihilfen nach dem 30.6.2022 schließt sich das Gericht nun dem OVG Münster an. Die Entscheidung weist beihilferechtliche Schwächen auf, ist nicht rechtskräftig - und kontrastiert mit der EuGH-Vorlage derselben Kammer in anderer Sache.
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