Serie: Schlussabrechnungen der Coronahilfen: Wenig Schutz durch Rechtsschutzversicherung bei Überbrückungshilfen
Rechtsschutzversicherungen greifen bei Überbrückungshilfen oft nicht. Verwaltungsrechtliche Ausschlüsse und Subventionsklauseln sorgen im Schlussabrechnungsverfahren für böse Überraschungen.
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