SG Kommentierung: Privatnutzung des Dienstwagens mindert nicht Elterngeldanspruch
Privatnutzung des Dienstwagens stellt keinen geldwerten Vorteil stellt kein Einkommen im Sinne des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes dar und und wirkt sich daher nicht auf den Elterngeldanspruch aus. Die entschied das Sozialgericht Stuttgart (Urteil v. 19.3.2012, S 17 EG 6737/10).
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