Solidaritätszuschlag: FG hält die andauernde Erhebung für verfassungswidrig
Das FG Niedersachsen hält die Erhebung des Solidaritätszuschlags zumindest ab dem Jahr 2007 für verfassungswidrig und legt die Frage dem BVerfG zur Entscheidung vor. Der Ausgang könnte jedoch anders als bei der Pendlerpauschale sein.
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