Solidaritätszuschlag: FG Münster hält die Abgabe für verfassungsgemäß (FG)
Der 1. Senat des FG Münster hält den Solidaritätszuschlag für das Jahr 2007 für verfassungsgemäß. Er teilt damit nicht die Auffassung des Niedersächsischen FG, das dem BVerfG jüngst die Frage der Verfassungswidrigkeit des Solidaritätszuschlages für das Jahr 2007 vorgelegt hat.
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