Sonderabschreibungen gehören nicht zum steuerpflichtigen Spekulationsgewinn
Ist ein Gewinn aus einer privaten Grundstücksveräußerung wegen der teilweise verfassungswidrigen Verlängerung der Spekulationsfrist auf zehn Jahre aufzuteilen, sind Sonderabschreibungen in vollem Umfang dem nicht steuerbaren Teil zuzuordnen. Voraussetzung ist, dass sie vor der Verkündung der Gesetzesänderung am 31.3.1999 in Anspruch genommen worden sind, wie das FG Münster entschieden hat. Im Streitfall hatte der Kläger ein [...]
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