Sonderausgaben: Schulgeldzahlungen an ausländische Schulen (BFH)
Begünstigung von EU/EWR-Schulen; Zahlungen an ausländische Hochschulen, Fachhochschulen oder staatliche Schulen fallen nicht unter die Übergangsregelung für noch nicht bestandskräftige Steuerfestsetzungen.
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