Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit: Pauschalzuschläge sind nicht steuerfrei (BFH)
Pauschale Zuschläge sind nur steuerfrei, wenn sie als Abschlagszahlungen oder Vorschüsse gezahlt und am Ende des Lohnzahlungszeitraums nach den tatsächlich geleisteten Arbeiten abgerechnet werden.
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