Sozialgericht: Sozialversicherungspflicht des GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführers
Ein GmbH-Geschäftsführer, der über eine Minderheitsbeteiligung an der Gesellschaft verfügt, kann als abhängig Beschäftigter sozialversicherungspflichtig sein. Bei der versicherungsrechtlichen Beurteilung der Tätigkeit von GmbH-Geschäftsführern ist grds. das Gesamtbild maßgebend.
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