Sozialversicherung: Beiträge für Entgeltzahlungen nach Beschäftigungsende
Häufig erhält ein Arbeitnehmer noch nach Beschäftigungsende Zahlungen vom ehemaligen Arbeitgeber. Grundsätzlich sind diese Zahlungen beitragspflichtig in der Sozialversicherung. Entscheidend für die beitragsrechtliche Bewertung sind sowohl der Zahlungszeitpunkt als auch die Entgeltart.
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