Sozialversicherung: Beitragszuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung ab 2015
Arbeitgeber zahlen pflichtversicherten Arbeitnehmern einen Beitragszuschuss zu den Sozialversicherungsbeiträgen. Der Zuschuss in der Renten- und Arbeitslosenversicherung beträgt die Hälfte der Beiträge. Anders verhält es sich in der Kranken- und Pflegeversicherung.
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