Sozialversicherung: Neue Vereinfachungsregel zur Beitragspflicht bei Einmalzahlung
Tritt bei Arbeitnehmern im Laufe eines Monats eine weitere Beschäftigung hinzu oder fällt eine Beschäftigung weg, gilt eine neue Berechnungsregelung. Damit wird die Beitragsberechnung bei Einmalzahlungen an Mehrfachbeschäftigte vereinfacht.
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