Sozialversicherung: RV-Beitragsgruppenschlüssel 0 bei Minijobbern
Seit 2013 gilt die Rentenversicherungspflicht für geringfügig entlohnt Beschäftigte. Doch viele Minijobber lassen sich befreien, andere sind von vornherein rentenversicherungsfrei. Die Minijob-Zentrale informiert, wann die Beitragsgruppe "0" zur Rentenversicherung verwendet wird.
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