Splittingtarif: Anwendung für gleichgeschlechtliche Partner in eingetragener Lebenspartnerschaft? (
Drei Senate des FG Baden-Württemberg haben sich in mehreren Entscheidungen mit der Frage befasst, ob der Steuervorteil des sog. Splittingtarifs (bzw. – im Lohnsteuerabzugsverfahren – der Steuerklassenkombination III/V) auch von gleichgeschlechtlichen Partnern, die gemeinsam in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, in Anspruch genommen werden kann. Sie sind zu unterschiedlichen Ergebnissen gelangt.
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