Sportinvaliditätsversicherungen sind von der Versicherungsteuer befreit
In Deutschland muss normalerweise auf Prämien- oder Beitragszahlungen aus Versicherungsverträgen Versicherungsteuer entrichtet werden. Es gibt jedoch einige Versicherungssparten, für die eine Ausnahmeregelung gilt. Versicherungen, die der Altersvorsorge oder der Absicherung gegen Krankheit, Pflegebedürftigkeit und Erwerbsminderung dienen, sind gemäß § 4 Nr. 5 VersStG von der Steuerpflicht befreit. Ausgenommen von der Steuerfreistellung sind allerdings Unfallversicherungen. Nun […]
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