Sprachkurs im Ausland: Aufteilungsmaßstab für Reisekostenabzug als Werbungskosten (BFH)
Kosten für einen Sprachkurs im Ausland können in der Regel nur anteilig als Werbungskosten abgezogen werden. Bei der Ermittlung der abziehbaren Kosten kommt es nach aktuellem Urteil des BFH nicht auf den zeitlichen Anteil des Sprachunterrichts an der Dauer des Auslandsaufenthalts an.
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