Staatliche Beihilfen: Kommission prüft deutsche Sanierungsklausel
Die Europäische Kommission wird die deutsche Steuervergünstigung für notleidende Unternehmen, deren Beteiligungsstruktur sich erheblich geändert hat, auf der Grundlage der EU-Beihilferegeln förmlich prüfen. Deutschland ist der Ansicht, dass die genannte Maßnahme, die sog. „Sanierungsklausel“, nicht unter die Beihilfevorschriften fällt. Die Kommission hegt diesbezüglich jedoch Zweifel, da die Maßnahme notleidende Unternehmen in Bezug auf den Verlustvortrag besser stellt als gesunde.
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