Steuerberater darf keine gewerbliche Inkassotätigkeit ausüben (OVG)
Geht eine Steuerberatungsgesellschaft einer gewerblichen Inkassotätigkeit nach, lässt sich nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz eine Verletzung von Berufspflichten erwarten. Daher darf für eine solche Tätigkeit keine Ausnahmegenehmigung erteilt werden, urteilte das Gericht.
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