Steuerberater: Grobes Verschulden bei Erstellen einer Einnahmen-Überschussrechnung (FG)
Den Steuerberater trifft ein dem Mandanten zuzurechnendes grobes Verschulden, wenn er bei manueller Erstellung der Einnahmen-Überschussrechnung anhand der Buchhaltung des Mandanten darauf verzichtet, Summen- und Saldenlisten der Betriebseinnahmen und -ausgaben auf Vollständigkeit zu prüfen.
Powered by Versicherungsvergleich