Steuerberaterprüfung: Wiederholung der mündlichen Prüfung (BFH)
Wurden die von dem Prüfling zur Dokumentation des Prüfungsverlaufs angefertigten Unterlagen vor Bestandskraft der Prüfungsentscheidung von der Prüfungsbehörde vernichtet, besteht ein Anspruch auf Wiederholung der Prüfung, wenn der Prüfling glaubhaft macht, dass er die Unterlagen zur Substantiierung seiner Einwendungen benötigt.
Powered by Suchmaschinenoptimierung
