Steuerberatungsrecht: Gewerbliche Inkassotätigkeit ist unzulässig (FG)
Der Unternehmensgegenstand „gewerbliche Inkassotätigkeit“ steht einer Anerkennung als Steuerberatungsgesellschaft entgegen, da eine solche Tätigkeit nicht mit dem Berufsbild des Steuerberaters vereinbar ist.
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