Steuerbescheid: Aufgezwungene Aussetzung der Vollziehung ermessensfehlerhaft (FG)
Die Finanzverwaltung darf Steuerpflichtigen die Aussetzung der Vollziehung eines Steuerbescheides nicht mit dem Ziel aufdrängen, dem Staat Zinsvorteile zu verschaffen.
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