Steuerbescheid: Unwirksamkeit der Rücknahme eines Einspruchs (FG)
Hat ein Steuerpflichtiger einen gegen einen Steuerbescheid eingelegten Einspruch zurückgenommen, wird der Bescheid bestandskräftig. Er kann allerdings dann noch geändert werden, wenn die Rücknahme des Einspruchs unwirksam ist. An die Unwirksamkeit einer Einspruchsrücknahme sind jedoch hohe Anforderungen zu stellen, wie das FG Berlin-Brandenburg klarstellte.
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