Steuererklärung ohne Signatur: Elektronische Datenübermittlung gilt als Antrag auf schlichte Änderu
Wird eine Steuererklärung ohne elektronische Signatur übermittelt, ist bereits die Übermittlung der elektronischen Daten als Antrag auf schlichte Änderung zu werten. Unmaßgeblich ist, wann der unterschriebene Papierausdruck nachgereicht wird.
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