Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen: Auch bei Ehegatten nur für eine Wohnung (BFH)
Zusammen veranlagte Ehegatten, die mehrere Wohnungen nutzen, können die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen nur einmal bis zum gesetzlich geregelten Höchstbetrag in Anspruch nehmen.
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