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Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen: Höchstbetrag verdoppelt sich erst ab 2009 (FG)

Die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen kann erst ab 2009 mit maximal 1.200 EUR abgezogen werden. Die erstmalige Anwendung dieses Höchstbetrags wird nicht durch die Tatsache vorverlegt, dass die Gesetzesänderung vor der entsprechenden Anwendungsvorschrift in Kraft getreten ist.









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