Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen: Keine Verdoppelung im Jahr 2008 (FG)
Mit Urteil zur Einkommensteuer 2008 hat das FG Rheinland-Pfalz zu der Frage Stellung genommen, ob die erhöhte Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen bereits im Jahr 2008 i. H. v. 1.200 EUR angesetzt werden kann.
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