Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen: „Lebendiger“ Haushalt ist erforderlich (FG)
Die bloße Existenz eines Haushalts reicht für die Inanspruchnahme einer Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen nicht aus. Vielmehr muss der Haushalt auch tatsächlich bewohnt und bewirtschaftet werden, urteilt das Hessische FG. Die Richter wiesen die Klage eines Finanzbeamten zurück, der die Kosten für eine Heizungserneuerung abziehen wollte.
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