Steuerfalle Urlaub: Reverse Charge bei gemieteten Wohnmobilen
Zum 30.6.2013 wurde der Ort der langfristigen Vermietung von Beförderungsmitteln gegenüber Nichtunternehmern neu geregelt. Der Ort dieser Leistung ist dort, wo der Leistungsempfänger seinen Wohnsitz hat. In bestimmten Fällen kann dies zu einer Doppelbesteuerung und Steuerfolgen für Urlauber aus Deutschland führen.
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