Steuerfreie Aufwandsentschädigung: Keine Korrektur der Zuordnung von Steuerfreibeträgen in der Sozialversicherung
Steuerfreie Entgeltbestandteile - wie zum Beispiel steuerfreie Aufwandsentschädigungen - wirken sich auf die Höhe des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts der Sozialversicherung aus. Wichtig: Nachträgliche Korrekturen der zeitlichen Zuordnung sind nur in Ausnahmefällen zulässig.
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