Steuerfreiheit eines Stipendiums einer gemeinnützigen EU/EWR-lnstitution (BFH)
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 15. September 2010 X R 33/08 entschieden, dass Stipendien, die von einer in der EU oder dem EWR ansässigen gemeinnützigen Einrichtung vergeben werden, unter den Voraussetzungen des § 3 Nr. 44 des Einkommensteuergesetzes (EStG) steuerfrei sein können.
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