Steuerfreiheit für nebenberuflich tätige Fahrer in der Altenhilfe
Der Gesetzgeber hat bestimmte nebenberufliche Tätigkeiten, die der Allgemeinheit dienen, durch § 3 Nr. 26 des Einkommensteuerergesetzes von der Besteuerung ausgenommen. Auch die Vergütung für nebenberuflich tätige Fahrer einer gemeinnützigen Einrichtung im Bereich der Altenhilfe kann nach § 3 Nr. 26 EStG steuerfrei sein, wie ein aktuelles Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg (FG Baden-Württemberg, Urteil vom […]
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