Steuerliche Berücksichtigung der Kosten für einen Epilepsiehund
Schlechte Nachrichten für behinderte Menschen, die auf einen sogenannten Epilepsiehund angewiesen sind. Bei Inanspruchnahme des Behindertenpauschbetrags können die Aufwendungen für einen Epilepsiehund nicht mehr als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden. Auch eine Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen scheidet in diesem Fall aus, wie ein aktuelles Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg (FG Baden-Württemberg, Urteil vom 30. November […]
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