Steuerpflicht von Zinsen aus Lebensversicherungen: Steuerschädliche Darlehensverwendung (BFH)
Wird ein durch eine Kapitallebensversicherung abgesichertes Darlehen steuerschädlich verwendet, sind die Zinsen aus der Lebensversicherung in vollem Umfang nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG steuerpflichtig.
Powered by Reisesuchmaschine