Steuerpflichtiger Arbeitslohn: Schenkung der Muttergesellschaft (FG)
Zuwendungen, die ein Arbeitnehmer von der ehemaligen Konzernmuttergesellschaft seines Arbeitgebers erhält, sind steuerpflichtiger Arbeitslohn. Die subjektive Einschätzung, es handele sich um eine Schenkung, ist unmaßgeblich.
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