Steuerpflichtiger Arbeitslohn: Verbilligte Wohnungsüberlassung an Arbeitnehmer (FG)
Wenn ein Arbeitgeber Wohnungen an seine Arbeitnehmer vermietet und dabei auf die Weiterberechnung von umlegbaren Nebenkosten verzichtet, liegt eine verbilligte Wohnungsüberlassung und somit ein steuerpflichtiger geldwerter Vorteil vor.
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