Steuerstrafverfahren gegen Beamten: Datenweitergabe an den Dienstherrn (BVerwG)
Steuerdaten, die in einem Steuerstrafverfahren gegen einen Beamten ermittelt werden, können für disziplinarische Zwecke an seinen Dienstherrn weitergegeben werden. Das BVerwG erläutert, in welchen Fällen die Weitergabe der Steuerdaten mit dem Steuergeheimnis vereinbar ist.
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